Inkasso-Abzocke vor Weihnachten - auch in Straubing

16.12.2011 (jh) Das Inkassounternehmen Volks Inkasso AG aus Hamburg verschickt derzeit Mahnungen und fordert die Empfänger auf, sofort 130 Euro zu überweisen. In den Schreiben gibt das Inkassounternehmen an, dass dessen Mandant Euro Medien Marketing, Betreiber der Gewinnspiele Top 200 / Euro Spiele, die Beitreibung beauftragt habe. In Unterlagen, die regio-aktuell24 vorliegen, fordert Volks Inkasso AG insgesamt 270 Euro. Die Zusammensetzung des Endbetrags wird wie folgt angegeben: „Hauptforderung 177 Euro plus Mahnkosten; 13 Euro plus vorgerichtliche Inkassokosten: 80 Euro machen 270 Euro aus“. Recherchen zufolge dürften alle Forderungen mit gleichen Beträgen versandt worden sein.
Georg S. (Name geändert) staunte nicht schlecht, als ihm vergangene Woche ein Mahnschreiben der Volks Inkasso AG aus Hamburg ins Haus flattert. Der 80-Jährige wird zwar über einzelne Posten die zur Gesamtforderung führen informiert, wie sich die Höhe der Hauptforderung von 177 Euro errechnet, bleibt das Geheimnis des Inkassounternehmens und dessen Mandanten Euro Medien Marketing.
Der Senior hatte bereits vor eineinhalb Jahren eine ähnliche Forderung erhalten. Seine damals gesammelten Erfahrungen ließ ihn jetzt etwas gelassener an die Sache heranzugehen. Auffällig ist, dass seine damals falsch geschriebene Anschrift auch dieses Mal verwendet wurde. Im April 2010 hatte die Media Inkassomanagement AG im Auftrag der DEM Marketing (ebenfalls im Zusammenhang mit Gewinnspielen) eine Forderung von 130 Euro gewollt - die Summe ein Zufall? Bundesweit wurde in diesem Zeitraum gegen das Inkassobüro strafrechtlich ermittelt. Der Straubinger hatte die Media Inkassomanagement AG aufgefordert, ihm Unterlagen zur Forderung zuzuschicken (Rechnung, Unterlagen die seine Bestellung dokumentieren, etc.). Gehört hatte er jedoch nichts mehr.
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Jedes renommierte Unternehmen legt Wert auf das äußere Erscheinungsbild. Insbesondere Schriftstücke, gleich welcher Art, werden von seriösen Unternehmen auf Rechtschreibung und Ausdruck geprüft. Nicht so die Mahnung der Volks Inkasso AG. Der Textinhalt strotzt vor Rechtschreibfehlern und ist in kompletten Passagen in schlechtem Deutsch verfasst.
Zwei Beispiele: “Die Firma Top 200 Gewinnspiele / Euro Spiele hat uns beauftragt, die offene Rechnung vom jahr 2010 von ihnen anzufordern. Ihre Bankdaten sind auch zuverfügung, haben auch die möglichkeit dieses selbst zu überprüfen.“ - "Wenn Sie die Schuldsumme von insgesamt 270 Euro in dem angegebenen Zeitraum und den kompletten Betrag zahlen ,müssen Sie nur 130 Euro anstatt 270 Euro an uns überweisen".
Der Verbraucherdienst e. V. warnt davor: Inkassoforderungen, auch wenn sie unberechtigt erscheinen, nicht aussitzen! Inkassounternehmen machen verstärkt Forderungen vor Gericht geltend. Dies belegen auch die an Häufigkeit zunehmenden Tätigkeiten des Vereins zur Aufhebung von Haftbefehlen gegen Verbraucher. |
Jetzt ist seine (falsch lautende) Adresse erneut aus der höchstwahrscheinlich gleichen Datenbank herausgeholt worden. Immerhin informiert das Mahnschreiben der Volks Inkasso AG den Straubinger Senior darüber, dass er telefonisch einen Dienstleistungsvertrag mit Top 200 /Euro Spiel abgeschlossen, und somit die Dienstleistung der Euro Medien Marketing genutzt habe. Eine Information über die tatsächlich erbrachte Dienstleistung seitens der Gewinnspiele Top 200 / Euro Spiele im Wert von 177 Euro fehlt. Die Forderung selbst datiert auf das Jahr 2010, aber kein Datum.
Volks Inkasso AG agiert vom Standort Hamburg.
Als geschäftliche Bankverbindung wird im Mahnschreiben die ING Bank angegeben. Allerdings bedient sich Volks Inkasso AG statt einer deutschen Filiale des Geldinstitutes einer Niederlassung der ING Bank in Belgien, Zahlungsempfänger ist Varsak Emrah, ein Name, der Verbraucherschützern bislang noch nicht aufgefallen ist. Zufall oder Kalkül? Immerhin dürfte es ungleich komplizierter werden, unberechtigt bezogene Gelder aus dem angrenzenden Ausland zu retournieren. Ein weitere Grund, die Forderung seitens Top 200 / Euro Spiele durch die Volks Inkasso AG gründlich prüfen zu lassen.
Georg S. ging mit dem Schreiben zur Polizeiinspektion Straubing. Dort sind solche Forderungen bekannt. Eine Anzeige wollte der diensthabende Beamte nicht aufnehmen. Erst auf Drängen von S. erklärte er sich bereit, das Originalschreiben an seine Kollegen in Hamburg zur weiteren Bearbeitung zu schicken. Außerdem händigte er S. einen Vordruck aus, den er als Einschreiben an die Volks Inkasso AG schicken sollte. Darin erkläre der Mahnschreibenempfänger, dass er nicht bereit sei, die Forderung des Inkassounternehmens zu begleichen, verweist auf Paragraph 138 des BGB, wonach es sittenwidrig sei, die geschäftliche Unerfahrenheit der potentiellen Kunden ausgenutzt zu haben.
Im Archiv hinterlegt:
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