Mit 1,2 Promille gegen Hauswand geprallt - 1400 Euro Strafe

21.12.2011 (jh) Stefan L. (Name geändert!) hinkt in den Sitzungssaal des Amtsgerichtes. Seinen rechten Arm kann er kaum bewegen. Sein Schädelbasisbruch ist äußerlich nicht zu erkennen. L. hatte unwahrscheinliches Glück, als er am 22. April in Perasdorf mit seinem Quad gegen eine Hausmauer prallte. Die Ursache: Bei 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte er die Kontrolle über sein Gefährt verloren. Wegen Trunkenheit im Verkehr wurde er am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro verurteilt.
Der 30-jährige Stefan L. hätte es wissen müssen. Bereits vor einiger Zeit hatte er sich wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle verantworten müssen. „Sie hätten gewarnt sein müssen“, hielt ihm die Richterin der Strafkammer vor. Doch Stefan. L konsumierte bei einer Geburtstagsfeier an diesem Abend etwa drei Halbe Bier. Dann fuhr er noch Hermannsdof bei Bogen und nach Perasdorf. Dort nahm seine Fahrt ein jähes Ende. Er war von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Hausmauer geprallt.
L. selbst kann sich an diesen Zeitpunkt nicht mehr erinnern. Dafür aber die Mieterin des Hauses: „Es war gegen 24.45 Uhr. Ich saß im Wohnzimmer, als ich einen lauten Knall hörte. Ich lief zum Fenster und sah ein das vierräderige fährt im Garten liegen. Von Stefan L. konnte sie zu diesem Zeitpunkt noch nichts erkennen. Als sie jedoch die Haustür öffnete konnte sie ihn nicht mehr übersehen. Er lag schwerst verletzt am Hauseingang auf dem Boden. Sein Helm lag „ein ganzes Stück weit weg“.
Stefan L. blutete aus den Ohren und der Nase. Er hatte beim Aufprall einen Schädelbasisbruch erlitten. Außerdem war ein Schulterblatt und zwei Rippen gebrochen. Bleibende Schäden können nicht ausgeschlossen werden. Ein Polizeibeamter, der in dieser Nacht Dienst hatte erinnerte sich: „Mein Kollege stellte als ersten einen leichten Alkoholgeruch beim Verletzten fest“. Ein späteres Blutalkoholgutachten bestätigte es: 1,2 Promille. Ein toxikologisches Gutachten brachte noch mehr hervor: auch der Konsum von Drogen beeinträchtigte die Fahreigenschaft von Stefan L.
Sein Führerschein ist bereits eingezogen. „Bei Drogen und Alkohol wird es schwierig werden, den Führerschein wieder zu bekommen“, gab ihm die zuständige Richterin mit auf dem Weg, als sie ihn zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilte. Dass sie 500 Euro unter dem Antrag der Staatsanwältin lag, begründete sie unter anderem damit, dass für L. die schweren Verletzungen einen größeren Denkzettel ausmachen dürften, als eine Geldstrafe. Die Reue, „es war falsch, dass ich gefahren bin“ war in Anbetracht des körperlichen Schadens zu spät gekommen.
Im Archiv hinterlegt:
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