Jetzt endgültig: NPD-Jugend darf nicht im Gymnasium tagen

04.01.2012 (jh) Mit Beschluss vom 4. Januar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes entschieden, dass die Stadt Landshut die Mensa des städtischen Hans-Leinberger-Gymnasiums nicht für den Landeskongress der Jugendorganisation der NPD zur Verfügung stellen muss. Damit wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Dezember im Ergebnis bestätigt.
Erleichtert nimmt die SPD im Landkreis Landshut das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Kenntnis, dass die NPD-Jugend nicht am Hans-Leinberger- Gymnasium tagen darf. Wie die Kreisvorsitzende Ruth Müller am Mittwoch bestätigte, hätte sich die Landkreis-SPD bereits für eine Protestaktion am kommenden Samstag vorbereitet gehabt. Nun sei dies ja glücklicherweise hinfällig geworden.
Müller findet es unfassbar dreist, dass ausgerechnet die NPD-Jugend an einer Schule, die mit dem Titel "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" ausgezeichnet worden ist, einen Parteitag abhalten wollte. Die Sozialdemokraten haben der Schulleitung sofort nach Bekanntwerden der Anfrage angeboten, sie zu unterstützen und beispielsweise Ausstellungen zu Themen des Rechtsextremismus in Vergangenheit und Gegenwart zu organisieren.
"In Erinnerung und Verantworung an unsere sozialdemokratischen Vorfahren, die von Nazis verfolgt und ermordet wurden, stehen wir in Verantwortung für die heutige Zeit und sind gefordert, Rechtsextremismus keinen Fußbreit in unserer Gesellschaft zu gewähren", will Müller auch zukünftig ähnlichen Vorhaben rechter Gruppierungen entgegentreten. Wörtlich sagte die SPD-Kreisvorsitzende: "Wir lassen uns unsere Demokratie nicht von Menschen infrage stellen, die aus der Geschichte nichts gelernt haben."
Von Seiten des Bayerischen Verwaltungsgerichtes war nach der Entscheidung am Mittwoch mitgeteilt worden: "Die NPD kann sich nach Auffassung des BayVGH nicht darauf berufen, dass die Schulmensa in der Vergangenheit politischen Parteien zur Nutzung überlassen worden sei." Dafür sei eine entsprechende Widmung erforderlich, die zwar auch stillschweigend erfolgen könne, hier aber nicht vorliege. Zwar habe die Stadtverwaltung erst kürzlich der „Grünen Jugend Bayern“ die Räumlichkeiten überlassen. Im engen zeitlichen Zusammenhang damit habe dann aber der für derartige Entscheidungen tatsächlich zuständige Stadtrat jede künftige Überlassung an politische Parteien und damit eine derartige Widmung verhindert. Der Stadtrat habe in einem Beschluss klargestellt, dass schulische Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen nicht zur Verfügung gestellt würden und mit dem Zusatz versehen, dass dies ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung, also parteipolitisch neutral erfolge.
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